Traktorzulassung für Mini-Teleskoplader

Der 48T18 von Thaler erhält vom TÜV-Süd die Zulassung als Zugfahrzeug.

Thaler: Traktorzulassung für Mini-Teleskoplader

Die zuständige Zulassungsstelle vor Ort beim Endbenutzer erteilt die entsprechende Betriebserlaubnis.

Der von Thaler seit Ende 2013 gebaute Mini-Teleskoplader 48T18 erweitert stetig seinen Einsatzbereich. Mittlerweile ist er mit Heckhydraulik ausgestattet und besitzt einen Standsicherheitsnachweis für den Betrieb mit zwei verschiedenen Modellen an Arbeitsbühnen. Jetzt hat Thaler den Einsatzbereich des Fahrzeuges noch einmal erweitert: Der TÜV Süd stellte dem Mini-Teleskoplader ein Gutachten für eine Einzelbetriebserlaubnis gem. § 21 StVZO aus. Danach kann er als landwirtschaftliche Zugmaschine (LOF) mit einer auflaufgebremsten Anhängelast von 4000 kg zugelassen werden (ungebremst: 750 kg).

Im Einzelnen muss dafür vorhanden sein: eine geschlossene Kabine und die TÜV-Beleuchtung einschließlich der Bremslichter und einer Steckdose (7- oder 13-polig) im Heck. Ein Automatik-Zugmaul gehört ebenfalls zur Pflicht-Ausrüstung. Das wird durch einen Mitarbeiter des TÜV-Süd vor Ort im Werk kontrolliert, der im Anschluss das Gutachten im Einzelabnahme-Verfahren ausstellt und an Thaler schickt. Die zuständige Zulassungsstelle vor Ort beim Endbenutzer erteilt daraufhin die entsprechende Betriebserlaubnis.


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