Stapler gilt als selbstfahrende Arbeitsmaschine
Im Rahmen der 36. Änderung zur StVZO wurden Stapler der selbstfahrenden Arbeitsmaschine gleichgestellt. Damit unterliegen Stapler bis zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h nicht den Zulassungsverfahren (u. a. kein amtliches ...
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