Mautfrei unterwegs bis 40 km/h

Verbände begrüßen Ausnahmen für landwirtschaftliche Fahrzeuge – Bundestag beschließt Novellierung des Bundesfernstraßenmautgesetzes

Straßenverkehr: Mautfrei unterwegs bis 40 km/h

Fahrzeuge bis 40 km/h Höchstgeschwindigkeit sollen von der Mautpflicht befreit werden.

Der Beschluss des Deutschen Bundestages im Zuge der Novellierung des Bundesfernstraßenmautgesetzes, über die bestehenden Ausnahmetatbestände hinaus landwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h ...

 

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