Voller Vorsteuerabzug bei Bewirtungskosten

Der Ausschluss des Vorsteuerabzugs auf die restlichen 20 Prozent (ab 2004: 30 Prozent) der im Übrigen als Betriebsausgabe abziehbaren betrieblich veranlassten Bewirtungskosten ist mit dem Gemeinschaftsrecht nicht vereinbar. Das hat das Finanzgericht ...

 

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