STEUERTIPPS

Manchmal waltet sogar Milde

Kleine Aufzeichnungsfehler beim Erfassen von Bewirtungskosten muss das Finanzamt hinnehmen, so jedenfalls hat der Bundesfinanzhof entschieden. Er hat festgestellt, dass Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus ...

 

Der Artikel ist leider nur für Premium-Kunden lesbar

Eilbote Premium Artikel

Fordern Sie jetzt Ihren kostenlosen Premium-Testzugang an!

Ihre Vorteile:

  • Sofortiger Zugriff auf alle Artikel sowie das Archiv
  • Topaktuelle Branchen-Nachrichten
  • Drucken und Speichern aller Artikel

Sie sind bereits eilbote-Premium-Kunde?

Melden Sie sich jetzt an, lesen Sie diesen und andere geschützte Artikel und genießen Sie Ihre weiteren Premium-Vorteile!

Weitere Artikel zum Thema

weitere aktuelle Meldungen lesen