STEUERTIPPS
Manchmal waltet sogar Milde
Kleine Aufzeichnungsfehler beim Erfassen von Bewirtungskosten muss das Finanzamt hinnehmen, so jedenfalls hat der Bundesfinanzhof entschieden. Er hat festgestellt, dass Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus ...
Der Artikel ist leider nur für Premium-Kunden lesbar
Fordern Sie jetzt Ihren kostenlosen Premium-Testzugang an!
Ihre Vorteile:
- Sofortiger Zugriff auf alle Artikel sowie das Archiv
- Topaktuelle Branchen-Nachrichten
- Drucken und Speichern aller Artikel
Sie sind bereits eilbote-Premium-Kunde?
Melden Sie sich jetzt an, lesen Sie diesen und andere geschützte Artikel und genießen Sie Ihre weiteren Premium-Vorteile!
Jetzt einloggen