Zuschläge für Geschäftsführer
Zuschläge, die eine GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit zahlt, werden von der Finanzverwaltung in der Regel als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt. Eine andere Behandlung kann dann in Betracht ...
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