Immer auch eine Frage der „Erdienbarkeit“

Pensionszusagen an GmbH-Geschäftsführer – Mit rund 55 Jahren ist praktisch „Ultimo“

Für die steuerrechtliche Anerkennung von Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften ist u.a. Voraussetzung, dass die Pensionszusagen noch „erdienbar“ sind. Im Wesentlichen umfasst der Begriff der „Erdienbarkeit“ ...

 

Der Artikel ist leider nur für Premium-Kunden lesbar

Eilbote Premium Artikel

Fordern Sie jetzt Ihren kostenlosen Premium-Testzugang an!

Ihre Vorteile:

  • Sofortiger Zugriff auf alle Artikel sowie das Archiv
  • Topaktuelle Branchen-Nachrichten
  • Drucken und Speichern aller Artikel

Sie sind bereits eilbote-Premium-Kunde?

Melden Sie sich jetzt an, lesen Sie diesen und andere geschützte Artikel und genießen Sie Ihre weiteren Premium-Vorteile!

Weitere Artikel zum Thema

weitere aktuelle Meldungen lesen