Grundsteuer zurückholen!
Frist 31. März 2008 beachten!
Eigentümer von vermieteten Wohnungen, Häusern und Gewerberäumen können sich bei Leerstand oder ausbleibenden Mietzahlungen zumindest einen Teil der gezahlten Grundsteuer wieder zurückholen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin.
Inzwischen wurde ...
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