Feiertagsarbeitszuschläge steuerfrei

Auch wenn tarifvertraglich die Möglichkeit des Freizeitausgleichs besteht, sind Zeitzuschläge für Feiertagsarbeit bis zur gesetzlichen Höchstgrenze steuerfrei, sofern der Arbeitnehmer keinen Freizeitausgleich beantragt und erhält. Das geht aus einem ...

 

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