Damnum als Werbungskosten

Bei Darlehensverträgen, die nach dem 31.12.2003 abgeschlossen werden, darf ein Damnum in Höhe von bis zu 5 Prozent im Zeitpunkt der Zahlung bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten abgezogen werden. Darauf macht die

Ober ...

 

Der Artikel ist leider nur für Premium-Kunden lesbar

Eilbote Premium Artikel

Fordern Sie jetzt Ihren kostenlosen Premium-Testzugang an!

Ihre Vorteile:

  • Sofortiger Zugriff auf alle Artikel sowie das Archiv
  • Topaktuelle Branchen-Nachrichten
  • Drucken und Speichern aller Artikel

Sie sind bereits eilbote-Premium-Kunde?

Melden Sie sich jetzt an, lesen Sie diesen und andere geschützte Artikel und genießen Sie Ihre weiteren Premium-Vorteile!

Weitere Artikel zum Thema

weitere aktuelle Meldungen lesen