Damnum als Werbungskosten
Bei Darlehensverträgen, die nach dem 31.12.2003 abgeschlossen werden, darf ein Damnum in Höhe von bis zu 5 Prozent im Zeitpunkt der Zahlung bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten abgezogen werden. Darauf macht die
Ober ...
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