Betriebsverpachtung
Werkstattinventar zählt nicht zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen
Für die steuerliche Anerkennung einer Betriebsverpachtung reicht es aus, dass die wesentlichen, dem Betrieb das Gepräge gebenden, Betriebsgegenstände verpachtet werden.
Hierzu zählt bei einem Handwerksbetrieb nicht das jederzeit wiederbeschaffbare ...
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