Fahrtenbuch darf nicht nachgebessert werden

Steuerrecht: Fahrtenbuch darf nicht nachgebessert werden

Fahrtenbücher müssen direkt komplett ausgefüllt werden, nachträgliche Ergänzungen insbesondere genaue Datums- und Zielangaben sind nicht erlaubt, so der Bundesfinanzhof. Dies bedeutet, dass Sie, wenn Sie die 1 %-Regelung nicht als verpflichtend zur ...

 

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