Bestellungen vorziehen, GWG schieben
AfA nur noch monatsanteilig im Anschaffungsjahr steuerlich anzusetzen
Zum 1. Januar ist die AfA-Neuregelung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Kraft getreten. Danach können Sie die AfA nur noch monatsanteilig im Jahr der Anschaffung steuerlich ansetzen.
Das bedeutet: Je früher im Jahr, Sie neue ...
Der Artikel ist leider nur für Premium-Kunden lesbar
Fordern Sie jetzt Ihren kostenlosen Premium-Testzugang an!
Ihre Vorteile:
- Sofortiger Zugriff auf alle Artikel sowie das Archiv
- Topaktuelle Branchen-Nachrichten
- Drucken und Speichern aller Artikel
Sie sind bereits eilbote-Premium-Kunde?
Melden Sie sich jetzt an, lesen Sie diesen und andere geschützte Artikel und genießen Sie Ihre weiteren Premium-Vorteile!
Jetzt einloggen