EU-Kommission prüft Schutzmaßnahmen gegen Stahlimporte

Die EU reagiert auf auf die von den USA beschlossenen Zusatzzölle auf Stahl- und Aluminiumimporte.

Stahlmarkt: EU-Kommission prüft Schutzmaßnahmen gegen Stahlimporte

Zur Auslieferung fertiger Rohstahl: Die EU befürchtet noch mehr Importe aus anderen Ländern, die von den US-Zöllen betroffen sind.

Die EU-Kommission hat am Montag (26.03.18) zum Schutz der europäischen Industrie eine Untersuchung über mögliche Schutzmaßnahmen gegen Stahleinfuhren aus Drittstaaten eingeleitet. Dies ist eine der drei angekündigten Antworten der EU auf die von den USA beschlossenen Zusatzzölle auf Stahl- und Aluminiumimporte. Die EU befürchtet, dass der Europas Stahlsektor auch bei einer dauerhaften Ausnahme von den US-Zöllen betroffen sein könnte. Denn es könnte zu umgelenkten Handelsströmen aus Ländern kommen, gegen die die USA Schutzzölle erhoben hat.

27 Stahlerzeugnisse stehen im Fokus der Untersuchung, die neun Monate dauern wird. Danach wird die EU entscheiden, ob sie vorläufige Strafzölle verhängen wird. Das seit 2016 existierende Überwachungssystem der EU hat bereits den Verdacht nahegelegt, dass der Import bestimmter Stahlerzeugnisse angestiegen ist. Dieser Trend kann durch die US-amerikanischen Maßnahmen noch verstärkt werden. Die EU überwacht die Marktentwicklung, um bei Gefahr mit entsprechenden Handelsschutzinstrumenten im Einklang mit den Regeln der Welthandelsorganisation WTO  reagieren zu können.

Die Kommission hatte bereits Anfang März angekündigt, bei einer Umsetzung der Importzölle für Stahl und Aluminium durch die USA auf drei Wegen zu reagieren. Erstens werden Ausgleichsmaßnahmen wie Importzölle auf US-Industrie- und Agrarprodukte in Aussicht gestellt. Die Kommission wird zweitens die Auswirkungen durch umgelenkte Handelsströme auf den EU-Stahlsektor beobachten und gegebenenfalls mit Schutzmaßnahmen gegensteuern – hierzu dient die jetzt eingeleitete Untersuchung. Darüber hinaus wird die EU sich mit anderen von den Importzöllen betroffenen Handelspartnern zusammentun und bei der WTO klagen.


Weitere Artikel zum Thema

weitere aktuelle Meldungen lesen