Unfallversicherung
Wer während der Arbeitszeit ein privates Telefonat führt und sich dabei von seinem eigentlichen Arbeitsort entfernt – im verhandelten Fall 20 Meter –, ist im Falle eines Unfalles nicht über die gesetzliche Unfallversicherung versichert, so das ...
Der Artikel ist leider nur für Premium-Kunden lesbar
Fordern Sie jetzt Ihren kostenlosen Premium-Testzugang an!
Ihre Vorteile:
- Sofortiger Zugriff auf alle Artikel sowie das Archiv
- Topaktuelle Branchen-Nachrichten
- Drucken und Speichern aller Artikel
Sie sind bereits eilbote-Premium-Kunde?
Melden Sie sich jetzt an, lesen Sie diesen und andere geschützte Artikel und genießen Sie Ihre weiteren Premium-Vorteile!
Jetzt einloggen