Unhöflichkeit begründet keinen Mobbingvorwurf
Aktualisiert am
Teilt ein Vorgesetzter einem Arbeitnehmer sachbezogene Kritik in unhöflichem oder grobem Ton mit, rechtfertigt das keinen Mobbingvorwurf mit Schmerzensgeld- oder Schadensersatzansprüchen. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt/Main im Fall einer ...
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