Wann ist ein Leasingnehmer Privatperson oder Unternehmer?

Gemäß § 507 BGB gelten die besonderen Bestimmungen zugunsten der Verbraucher beim Abschluss eines Dar lehensvertrages auch für solche Personen, die sich ein Darlehen, einen Zahlungsaufschub oder eine sonstige Finanzierungshilfe für die Aufnahme einer ...

 

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