Achtung bei der Kündigung
Nach § 622 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs kann die Kündigungsfrist je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses bis zu sieben Monate betragen. Unmittelbar gilt diese Regelung nur far Arbeitnehmer. Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln ...
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