RECHTSTIPP
Stellt ein Arbeitgeber einen gekündigten Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Kündigungsfrist frei, so steht dem Betriebsrat hierzu kein Mitbestimmungsrecht zu (Beschlüsse des Bundesarbeitsgerichts vom 28. März 2000, AZ 1 ABA 17/99 und 1 ABA 24/99).
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