Schäden durch Mäharbeiten können unabwendbar sein

Oberlandesgericht Hamm: Schleudert das Mähwerk eines Traktors bei Mäharbeiten an einer Bundesstraße ein Holzstück auf die Fahrbahn, das ein vorbeifahrendes Fahrzeug beschädigt, kann dies ein unabwendbares Ereignis sein. Dann steht dem Fahrzeugeigentümer kein Schadensersatzanspruch zu.

Recht: Schäden durch Mäharbeiten können unabwendbar sein

Die Sicherheitseinrichtungen der Mähgeräte reichen als Schutzmaßnahmen bei Arbeiten an der Straße aus.

Darauf verweist der Limburger Fachanwalt für Verkehrsrecht Klaus Schmidt-Strunk, Vizepräsident des VdVKA - Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Kiel, unter Hinweis auf die Mitteilung des Oberlandesgerichts Hamm vom 20.08.2015 zu ...

 

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