Re-Import darf nicht verschwiegen werden
Bei dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Fahrzeug aus Deutschland als fabrikneu ins europäische Ausland exportiert und zu einem späteren Zeitpunkt aus Spanien wieder nach Deutschland reimportiert. Der Gebrauchtwagenhändler hat den Käufer dieses ...
Der Artikel ist leider nur für Premium-Kunden lesbar
Fordern Sie jetzt Ihren kostenlosen Premium-Testzugang an!
Ihre Vorteile:
- Sofortiger Zugriff auf alle Artikel sowie das Archiv
- Topaktuelle Branchen-Nachrichten
- Drucken und Speichern aller Artikel
Sie sind bereits eilbote-Premium-Kunde?
Melden Sie sich jetzt an, lesen Sie diesen und andere geschützte Artikel und genießen Sie Ihre weiteren Premium-Vorteile!
Jetzt einloggen