Nachbesserung bei Mängeln immer in der Werkstatt?
Wo ist eine Mangelbehebung durchzuführen? Die Gerichte sind sich hier nicht einig
Von RA Franz-Josef Möffert, Hockenheim (kanzlei@moeffert.de)
Aktualisiert am
Bereits im eilbote 16/2006 haben wir unter Bezugnahme auf ein Urteil des OLG München mitgeteilt, dass der für die Nacherfüllung maßgebliche Ort der Sitz des Käufers darstellt, solange die Kaufvertragsparteien keine Regelung darüber ge-troffen haben, ...
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