Kostenvoranschla grundsätzlich unentgeltlich
Die Regelung der Vergütung eines Kostenvoranschlages in AGB's ist unwirksam
Der Gesetzgeber hat klargestellt, dass Kostenvoranschläge von der Werkstatt grundsätzlich unentgeltlich zu erstellen sind (§ 632 Abs. 3 BGB). Dieser Grundsatz kann nur dann durchbrochen werden, falls zwischen den Parteien eine ausdrückliche Regelung ...
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