Haftung eines GmbH-Geschäftsführers beim Unternehmenskauf

Der Geschäftsführer einer GmbH macht sich haftbar, wenn er beim Erwerb eines anderen Unternehmens die Grundlagen, Chancen und Risiken der Investitionsentscheidung nicht ausreichend aufgeklärt und dem Unternehmern dadurch ein Schaden entsteht.

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