Die Werkstatt bleibt auf den Kosten sitzen

Aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes sorgt für Zündstoff: Ein von einem Großhändler geliefertes Ersatzteil ist defekt und wird bei einer Reparatur verbaut – Werkstatt muss nachbessern und den Arbeitslohn für den Austausch des Ersatzteils selbst tragen

Recht: Die Werkstatt bleibt auf den Kosten sitzen

Auch neue Ersatzteile vor dem Einbau gründlich prüfen! Der BGH hat jetzt entschieden, dass die Werkstatt Lohnkosten für Nachbesserungsarbeiten häufig selbst tragen muss.

Ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs vom 2. April 2014 (AZ: VIII ZR 46/13) regt an, über die wirtschaftliche Tragweite dieser Entscheidung im übertragenen Sinne im Werkstattbetrieb nachzudenken. Folgenden „gespielten“ Standardfall aus dem ...

 

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