Bundesgerichtshof: „Windernte“ abgelehnt

Erzeugung von Windenergie ist keine landwirtschaftliche Nutzung

Recht: Bundesgerichtshof: „Windernte“ abgelehnt

Laut BGH zählen Windräder auch auf landwirtschaftlichen Flächen nicht zur landwirtschaftlichen Nutzung.

Die Bereitstellung von Flächen für Windenergieanlagen zählt nicht als landwirtschaftliche Nutzung im Sinne der Höfeordnung. Das gilt auch dann, wenn die Flächen zum Teil weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden können. Das hat der ...

 

Der Artikel ist leider nur für Premium-Kunden lesbar

Eilbote Premium Artikel

Fordern Sie jetzt Ihren kostenlosen Premium-Testzugang an!

Ihre Vorteile:

  • Sofortiger Zugriff auf alle Artikel sowie das Archiv
  • Topaktuelle Branchen-Nachrichten
  • Drucken und Speichern aller Artikel

Sie sind bereits eilbote-Premium-Kunde?

Melden Sie sich jetzt an, lesen Sie diesen und andere geschützte Artikel und genießen Sie Ihre weiteren Premium-Vorteile!

Weitere Artikel zum Thema

weitere aktuelle Meldungen lesen