Das Bundesarbeitsgericht hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Arbeitnehmer, die bei ihrer Einstellung älter als 45 Jahre sind, nicht von der betrieblichen Altersversorgung ausgeschlossen werden dürfen. Betriebe dürften zwar Altersgrenzen setzen, diese müssten jedoch angemessen sein (Az. 3 AZR 69/12).
Magazin Wirtschaft
Datum | |
Ausgabe | 24/2014, Seite 8 |
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