Befristungsgrund muss nicht schriftlich festgelegt sein
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) stellte in seinem Urteil vom 23.06.2004 fest, dass - obwohl ein befristeter Vertrag als solches, um überhaupt wirksam befristet abgeschlossen zu sein, schriftlich zu schließen ist - der eigentliche Sachgrund für die ...
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