Baumkontrolle unzureichend – Stadt haftet für Pkw-Schaden

Oberlandesgericht Hamm konkretisierte Verkehrssicherungspflicht

Oberlandesgericht Hamm: Baumkontrolle unzureichend – Stadt haftet für Pkw-Schaden

Die Kommune muss ihren Baumbestand überwachen, um Schäden vorzubeugen.

Eine Stadt schuldet dem Halter eines durch einen herabstürzenden Ast beschädigten Pkw Schadensersatz, wenn sie eine ausreichende Stabilitätskontrolle des Baumes versäumt hat.

Darauf verweist der Bad Nauheimer Fachanwalt für Verkehrsrecht Romanus ...

 

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