5G wird auch auf dem Land benötigt

Der LandBauTechnik-Bundesverband begrüßt die Initiative des Deutschen Bauernverbands und anderer Verbände für einen flächendeckenden Ausbau des 5G-Mobilfunknetzes.

Landbautechnik Bundesverband: 5G wird auch auf dem Land benötigt

Auch für die moderne Landwirtschaft ist ein gutes Mobilfunknetz auf dem Land wichtig.

Die Bundesnetzagentur hat Überlegungen zu den Versorgungsauflagen im Zusammenhang mit der Versteigerung von 5G-Frequenzen bekanntgeben. Danach sollen Mobilfunkbetreiber über die bislang vorgesehenen Versorgungsauflagen hinaus künftig verpflichtet sein, entlang der Landstraßen und besonders intensiv genutzter Schienenstrecken jenseits der ICE-Verbindungen eine Versorgung mit 5G sicherzustellen. 

Der LandBauTechnik-Bundesverband e.V. kritisiert dieses genau wie der Deutschen Bauernverband, der Deutsche Industrie- und Handelskammertag, der Deutsche Landkreistag sowie der Zentralverband des Deutschen Handwerks. Mit den Plänen halte die Bundesnetzagentur an ihrem Ansatz fest, Versorgungsauflagen nur für Haushalte und einen Teil der Verkehrswege vorzusehen.

Notwendig sei dagegen ein flächendeckenderAusbau des neuen 5G-Netzes. „Gerade in unserer Branche streitet die Digitalisierung extrem stark voran. Digitalisierung ist für uns keine Zukunftsmusik mehr, sondern gelebter Alltag. Um den Anforderungen an unseren Beruf auch in Zukunft Rechnung tragen zu können, brauchen wir gerade im ländlichen Raum im Bereich der 5G-Frequenzen eine stabile und zukunftsweisende Infrastruktur“, sagt Dr. Michael Oelck, Hauptgeschäftsführer des LandBauTechnik Bundesverbandes. 

In den ländlichen Räumen, in denen der Markt allein zu keinen volkswirtschaftlich und gesellschaftlich erforderlichen Ergebnissen führt, müssen die Rahmenbedingungen (Versteigerungsdesign, Versorgungsauflagen, Förderung, Regulierung) so ineinandergreifen, dass hochleistungsfähiges Internet gewährleistet sei. 

Die Verbände haben dazu ein vom „5G Lab Germany“ in Dresden erarbeiteten Verfahrensvorschlag vorgelegt, in dessen Ergebnis eine Versorgung der Fläche mit 5G-Mobilfunk mit Anbindung an das Glasfasernetz zeitnah und nicht zuletzt auch wirtschaftlich erreicht wird. Der Vorschlag sieht eine zweistufige Versteigerung vor, bei der in einem ersten Durchgang die nicht lukrativen Gebiete den Mobilfunkanbietern zugeteilt werden. Diese müssen durch jeweils einen Anbieter hinreichend versorgt werden. Erst wenn alle betreffenden Gebiete aufgeteilt sind, dürfen die lukrativen Gebiete versteigert werden. 


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