Vereinheitlichung muss kommen

Die Erlaubnis nach § 29 StVO sowie die Ausnahmegenehmigung gem. § 70 StVZO bereitet nicht nur Praktikern Kopfschmerzen. Hermann Jörgens, zuständig für die Produktsicherheit bei der Maschinenfabrik Krone in Spelle, schildert die Problematik des Straßenverkehrsrechtes aus Herstellersicht.2

Eilbote: Wann ist eine Erlaubnis nach § 29 StV0 notwendig?

Hermann Jörgens: Eine solche Erlaubnis wird in bestimmten Fällen erforderlich, wenn die Baugrenzen der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) überschritten werden. Der § 29 StVO ist ...

 

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