Einspruch gegen die Verjährung einlegen

Unternehmen vor Verjährungsfalle nach neuer Regelung gewarnt - Keine 30-Jahres-Frist mehr

Unternehmen können auf alten Forderungen sitzen bleiben und damit viel Geld verlieren, wenn sie nicht bis zum Jahresende gerichtlich Einspruch erheben! Darauf weist der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hin. Der Grund: Zum 1. Januar ...

 

Der Artikel ist leider nur für Premium-Kunden lesbar

Eilbote Premium Artikel

Fordern Sie jetzt Ihren kostenlosen Premium-Testzugang an!

Ihre Vorteile:

  • Sofortiger Zugriff auf alle Artikel sowie das Archiv
  • Topaktuelle Branchen-Nachrichten
  • Drucken und Speichern aller Artikel

Sie sind bereits eilbote-Premium-Kunde?

Melden Sie sich jetzt an, lesen Sie diesen und andere geschützte Artikel und genießen Sie Ihre weiteren Premium-Vorteile!

Weitere Artikel zum Thema

weitere aktuelle Meldungen lesen