Reparaturkosten bei der Einkommensteuer absetzen

Außergewöhnliche Kosten wie z.B. Reparaturkosten können bei der Entfernungspauschale geltend gemacht werden

Mit der Entfernungspauschale beteiligt sich der Fiskus an den Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Dabei werden pauschal 30 Cent je Entfernungskilometer als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben für den Weg zur Arbeit anerkannt. Mehr ...

 

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