Nur das Original zählt
Aufbewahrung des bloßen Ausdrucks reicht nicht
Im Online-Banking-Verfahren erhalten Kunden von ihrer Bank häufig nur noch Kontoauszüge in elektronischer Form. Das BayLfSt weist darauf hin, dass der bloße Ausdruck dieser Dokumente bei Kunden mit Gewinneinkünften nicht den steuerlichen ...
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