Nur das Original zählt

Aufbewahrung des bloßen Ausdrucks reicht nicht

Digitale Kontoauszüge: Nur das Original zählt

Das originär digitale Dokument muss aufbewahrt werden.

Im Online-Banking-Verfahren erhalten Kunden von ihrer Bank häufig nur noch Kontoauszüge in elektronischer Form. Das BayLfSt weist darauf hin, dass der bloße Ausdruck dieser Dokumente bei Kunden mit Gewinneinkünften nicht den steuerlichen ...

 

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