Der Händler ist nicht immer der Dumme

Vielfach unbekannt ist, dass den Käufer die Beweislast trifft - Darstellung der Sachmängelhaftung im Kaufvertragsrecht

Früher hat man den Begriff der "Gewährleistung" benutzt-auch hat man in diesem Zusammenhang von "Gewährleistungsfristen" gesprochen. Seit der, ab dem 01.01.2002 in Kraft getretenen schuldrechtsmodernisierung haben sich nicht nur Terminologie, sondern ...

 

Der Artikel ist leider nur für Premium-Kunden lesbar

Eilbote Premium Artikel

Fordern Sie jetzt Ihren kostenlosen Premium-Testzugang an!

Ihre Vorteile:

  • Sofortiger Zugriff auf alle Artikel sowie das Archiv
  • Topaktuelle Branchen-Nachrichten
  • Drucken und Speichern aller Artikel

Sie sind bereits eilbote-Premium-Kunde?

Melden Sie sich jetzt an, lesen Sie diesen und andere geschützte Artikel und genießen Sie Ihre weiteren Premium-Vorteile!

Weitere Artikel zum Thema

weitere aktuelle Meldungen lesen