Längere Beschäftigung von Saisonarbeitskräften

Gesetzlicher Mindestlohn beschlossen – Anpassungsfrist für die Landwirtschaft bis zum 1. Januar 2017

Bundestag:: Längere Beschäftigung von Saisonarbeitskräften

Erntehelfer können jetzt 20 Tage länger sozialversicherungsfrei beschäftigt werden.

Der Bundestag hat am 3. Juli die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro pro Stunde zum 1. Januar 2015 beschlossen. Das sogenannte Tarifautonomiestärkungsgesetz wurde mit breiter Mehrheit im Parlament angenommen. Gegenüber dem ...

 

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