Sicherheit geht vor
Verstößt ein Arbeitnehmer mehrfach gegen Sicherheitsanweisungen und Unfallverhütungsvorschriften, kann der Arbeitgeber nach Abmahnung das Verhalten zum Anlass für eine Kündigung nehmen. Das hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz im Fall eines ...
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