EuGH kippt deutsche Regelungen zur Kündigungsfrist

Aufsehenerregendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs – Auch die Beschäftigungszeit bis zum 25sten Lebensjahr des Arbeitnehmers muss berücksichtigt werden.

Die deutsche Regelung, nach der vor Vollendung des 25. Lebensjahrs liegende Beschäftigungszeiten des Arbeitnehmers bei der Berechnung der Kündigungsfrist nicht berücksichtigt werden, verstößt gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters in ...

 

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