Befristung: Kleiner Fehler – große Wirkung
Michael Henn, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Stuttgart mahnt zur Vorsicht bei der Verlängerung von befristeten Arbeitsverhältnissen
Ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 19.04.2012 (Az. 8 Sa 63/12 zeigt, dass ein kleiner formaler Fehler bei der befristeten Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis führen kann.
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