Arbeit auf Abruf
Bundesarbeitsgericht setzt neue Kriterien fest
In einer jetzt veröffentlichten Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht (AZ. 5 AZR 535/04) festgestellt, dass die mit einem Arbeitnehmer vereinbarte "Arbeit auf Abruf" nicht mehr als 25 Prozent der vereinbarten wöchentlichen Mindestarbeitszeit ...
Der Artikel ist leider nur für Premium-Kunden lesbar
Fordern Sie jetzt Ihren kostenlosen Premium-Testzugang an!
Ihre Vorteile:
- Sofortiger Zugriff auf alle Artikel sowie das Archiv
- Topaktuelle Branchen-Nachrichten
- Drucken und Speichern aller Artikel
Sie sind bereits eilbote-Premium-Kunde?
Melden Sie sich jetzt an, lesen Sie diesen und andere geschützte Artikel und genießen Sie Ihre weiteren Premium-Vorteile!
Jetzt einloggen