Arbeit auf Abruf

Bundesarbeitsgericht setzt neue Kriterien fest

In einer jetzt veröffentlichten Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht (AZ. 5 AZR 535/04) festgestellt, dass die mit einem Arbeitnehmer vereinbarte "Arbeit auf Abruf" nicht mehr als 25 Prozent der vereinbarten wöchentlichen Mindestarbeitszeit ...

 

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