Klarheit bei Stellenausschreibungen

Arbeitgeber sollten Absagen nicht in angreifbarer Weise begründen

Wer sich bewirbt und eine Absage bekommt, wird auch in Zukunft grundsätzlich nicht ohne weiteres eine Entschädigung vom Arbeitgeber verlangen können. Das gilt auch dann, wenn der Bewerber Diskriminierungsmerkmale wie Alter, Geschlecht oder ...

 

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