Mit einem neuen Impulsprogramm will Österreichs Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig dem heimischen Agrarsektor unter die Arme greifen. Insgesamt 360 Mio. Euro werden gemeinsam mit den Ländern bereitgestellt, um Zukunftsinvestitionen zu sichern, die Leistungen der Familienbetriebe besser abzugelten und die Wettbewerbsfähigkeit der Agrarbranche zu stärken. Vorgesehen sind die zusätzlichen Mittel laut Totschnig für das Umweltprogramm (ÖPUL), die Unterstützung der Berg- und benachteiligten Gebiete (AZ) und die Investitionsförderung.
Kofinanzierung vorgesehen
Das Wiener Landwirtschaftsministerium wird nach eigenen Angaben in den Jahren 2024 bis 2027 zusätzlich 54 Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung stellen. Wie im Landwirtschaftsgesetz vorgesehen, kommen jährlich 36 Mio. Euro an Landesmitteln hinzu. In Summe ergeben sich so 90 Mio. pro Jahr, was bis 2027 den Gesamtbetrag von 360 Mio. Euro ergibt. Im nächsten Schritt sollen diese zusätzlichen Mittel 2024 mit einer Änderung des österreichischen GAP-Strategieplans aufgenommen und anschließend durch die EU-Kommission genehmigt werden.
Leistungszeitraum 2024 bis 2027
Für das ÖPUL und die AZ sollen die Mittel laut Ministerium für die Maßnahmenjahre 2024 bis 2027 ausbezahlt werden. Die Gelder für die Investitionsförderung stehen ebenfalls ab dem kommenden Jahr zur Verfügung. Für ab 2024 gestellte Anträge soll es eine höhere Obergrenze für bestimmte anrechenbare Klimaschutz- und Tierwohlkosten geben. Die Mittel dienten als Leistungsabgeltung für Bäuerinnen und Bauern im Bereich Umwelt, Klima, Tierwohl sowie die Bio- und die Berglandwirtschaft, so das Agrarressort. Inflationsbedingt würden nun das ÖPUL wie auch die Bergbauern- und Investitionsförderung aufgestockt.
Prämien werden erhöht
Dem Ministerium zufolge werden im Agrarumweltprogramm künftig die Leistungen mit 191 Mio. Euro zusätzlich honoriert. Dazu würden alle ÖPUL-Prämien um 8 % angehoben. Insgesamt 40 Mio. Euro stünden für neue, gezielte Maßnahmen im Umwelt- und Klimabereich zur Verfügung. Im Rahmen der Ausgleichszulage seien zusätzliche 105 Mio. Euro für benachteiligte und Berggebiete vorgesehen, so das Agrarressort. Auch die AZ-Prämien würden um 8 % erhöht.
Darüber hinaus ist bei der AZ ein „Top-Up“ für die Erschwernisgruppen 3 und 4 vorgesehen, nämlich rund 14 Euro/ha mehr für die Gruppen 0-2 und etwa 33 Euro/ha mehr für die Gruppen 3 und 4. Zusätzliche 64 Mio. Euro in der landwirtschaftlichen Investitionsförderung sollen es ermöglichen, die Obergrenze der anrechenbaren Kosten für Investitionen bei Tierwohl, Klima und Wassermanagement auf 500.000 Euro anzuheben.