Kabinett billigt Anpassungshilfe für Obst- und Hopfenbetriebe

Für Freilandobstbetriebe 342 Euro/ha und für Hopfenbaubetriebe 375 Euro/ha Beihilfe – Auszahlung bis 31. Januar 2024

Der Weg für das angekündigte Hilfsprogramm zugunsten von Freilandobst- und Hopfenbetrieben sowie für eine Unterstützung des Weinsektors ist frei. Das Bundeskabinett hat die vom Agrarressort vorgelegte „Zweite Verordnung zur Gewährung einer außergewöhnlichen Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in bestimmten Agrarsektoren“ gebilligt. Das Programm ist mit insgesamt rund 36 Mio. Euro aus dem EU-Hilfspaket zugunsten der Landwirtschaft ausgestattet, das die Brüsseler Kommission im Sommer auf den Weg gebracht hatte. Davon sind 29 Mio. Euro als direkte Hilfe für Freilandobst- und Hopfenbaubetriebe vorgesehen. Von der Möglichkeit einer nationalen Aufstockung der Brüsseler Mittel um bis zu 200 % macht die Bundesregierung aufgrund der schwierigen Haushaltslage keinen Gebrauch.

Die Beihilfe soll für Freilandobstbetriebe 342 Euro/ha und für Hopfenbaubetriebe 375 Euro/ha betragen. Die Fördersumme wird auf 15.000 Euro pro Unternehmen begrenzt. Die Auszahlung erfolgt über die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Sie soll bis spätestens 31. Januar 2024 erfolgen. Eine Antragstellung der Betriebe ist nicht erforderlich. Für die Hektarprämien stehen 29 Mio. Euro zur Verfügung. Dem Weinsektor werden 6,5 Mio. Euro für die temporäre Krisendestillation bereitgestellt. Bei einer Unterstützung von 0,65 Euro/l Wein können bis zu zehn Millionen Liter überschüssigen Weins zu Industriealkohol verarbeitet werden. Grundlage für die Hilfen ist eine wissenschaftliche Analyse der Kosten- und Erlössituation verschiedener landwirtschaftlicher Sektoren durch das Thünen-Institut.


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