Sie gilt jetzt als Hülsengemüse

Bedeutend für Pflanzenschutzmittelanwendungen

Die Kultur Sojabohne ist bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ab sofort neben der Zuordnung als Ackerbaukultur auch dem Hülsengemüse zugeordnet. Darauf hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) jetzt hingewiesen. Das bedeute: Pflanzenschutzmittel, die zur Anwendung in Hülsengemüse, Fruchtgemüse und Gemüsekulturen zugelassen seien, dürften ab sofort auch in Sojabohnen eingesetzt werden, erläuterte das BVL. Die Verwendung der Sojabohne sei somit auch als frische Bohne mit oder ohne Hülse möglich, zum Beispiel als „Edamame“. Diese japanische Bezeichnung bedeutet Bohnen am Zweig.

Bei Pflanzenschutzmittelanwendungen, die für die Sojabohne nicht geeignet seien, werde die Sojabohne explizit aus der Zulassung ausgenommen. Zur Ernte 2022 wurden in Deutschland auf 51.000 Hektar schätzungsweise 128.000 Tonnen Sojabohnen geerntet.


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