Das Bundesfernstraßenmautgesetz soll geändert werden. Danach sollen land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge ab dem kommenden Jahr von der Maut befreit werden, auch wenn sie über 40 km/h fahren können. Gestern (27.06.18) hat Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer klargestellt, dass es bis zur Gesetzesänderung eine Kulanzregelung geben wird. „Wir begrüßen die Initiative im Bundesrat zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes, um land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge unabhängig von der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von der Maut zu befreien. Die Land- und Forstwirtschaft mit der Maut zu belasten wäre unverhältnismäßig, da ihre Fahrzeuge und Maschinen zur Feld- und Waldarbeit eingesetzt werden und nur gelegentlich auf Bundesstraßen unterwegs sind“, erklärte Albert Stegemann, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Ernährung und Landwirtschaft in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
Ohne die Kulanzregelung hätten land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge für eine Übergangsphase bis Jahresende mit Geräten zur Mauterfassung ausgerüstet werden müssen.