Bundesrat stimmt Novelle zu

Wesentliche Verschärfungen für die Roten Gebiete treten nun aber erst zum 1. Januar 2021 in Kraft

Der Bundesrat hat der Änderung der Düngeverordnung in seiner Sondersitzung am Freitag letzter Woche nach Maßgabe längerer Übergangsfristen mit deutlicher Mehrheit zugestimmt. Einem entsprechenden Antrag von Hessen und Saarland waren in der Sitzung weitere Länder beigetreten. Die Bundesregierung hatte sich vor dem Hintergrund der Corona-Krise in der letzten Woche mit der Europäischen Kommission auf eine Verlängerung verständigt. Man setze damit in der aktuellen Krisensituation ein wichtiges Signal in Richtung der landwirtschaftlichen Betriebe. Die Verlängerung diene auch einer sachgerechten Bearbeitung der mit der Novelle vorgesehenen Neuausweisung der gefährdeten Gebiete durch die Umwelt- und Landwirtschaftsverwaltungen der Länder.

Mit dem Beschluss treten wesentliche Verschärfungen für die Roten Gebiete, wie die Absenkung des Düngebedarfs um 20 Prozent im Betriebsdurchschnitt sowie das Verbot der Herbstdüngung zu Winterraps und Wintergerste und Zwischenfrüchten ohne Futternutzung, erst zum 1. Januar 2021 in Kraft. Auch die Frist für die Neuausweisung der Roten Gebiete und die Erarbeitung der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift wird bis Ende dieses Jahres verlängert.

In einer Entschließung äußert der Bundesrat gleichwohl deutliche Kritik an der Novelle. Sie enthalte eine Vielzahl fachlicher Unzulänglichkeiten sowie Vorgaben, die für die Landwirte und Vollzugsbehörden nur schwer umsetzbar seien. Demgegenüber begrüßen die Länder, dass der Bund die Landwirtschaft bei der Anpassung an die neuen Regelungen mit 1 Mrd. Euro unterstützen wolle. Staatssekretärin Beate Kasch vom Bundeslandwirtschaftsministerium bekräftigte die Zusage, die Landwirte bei der Umsetzung der neuen Regelungen finanziell zu unterstützen. Schwerpunkt werde die Förderung von Investitionen in die Lagerung, Ausbringungstechnik und Aufbereitung von Gülle im Rahmen eines neuen Bundesprogramms sein.


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