EU-Gesetzgeber verpassen die letzte Chance auf Erleichterung

Auf der Zielgeraden gescheitert, Unternehmen im Rahmen von kurzzeitigen Auslandsaufenthalten zu entlasten – Hohe Bußgelder drohen

A-1 Bescheinigung: EU-Gesetzgeber verpassen die letzte Chance auf Erleichterung

Auch bei kurzen Dienstreisen ins EU-Ausland müssen Mitarbeiter eine sogenannte A1-Bescheinigung mit sich führen. Diese Verpflichtung gilt nicht erst seit gestern, sondern ist bestehende Rechtslage seit dem Jahre 2010. In der Vergangenheit wurde vom Bundesarbeitsministerium regelmäßig darauf hingewiesen, dass bei Entsendungen von bis zu einer Woche auf eine Beantragung der A1-Bescheinigung unter Umständen verzichtet und diese im Bedarfsfall nachgeholt werden kann. Diese Empfehlung wird inzwischen nicht mehr gegeben, auch wenn gemäß Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) die Bescheinigung Rückwirkung entfaltet. Hintergrund ist, dass Verstöße gegen die Mitführungspflicht in einzelnen Staaten sanktioniert werden – unabhängig von der sozialversicherungsrechtlichen Regelung.

Vierstellige Bußgelder

Was passiert, wenn man keine A1-Bescheinigung hat?

Am strengsten sind laut einer Umfrage Frankreich, Österreich, die Schweiz und Rumänien. Österreich verhängt bei fehlenden A1-Bescheinigungen Bußgelder zwischen 1.000 und 10.000 Euro – sowohl gegen das Unternehmen als auch gegen den Mitarbeiter. Frankreich verlangt pro fehlender A1-Bescheinigung ein Bußgeld von 3.269 Euro vom Mitarbeiter.

Andere Länder verhängen zwar keine Bußgelder, wenn die A1-Bescheinigung fehlt, erheben aber für jeden Tag, an dem eine Tätigkeit ausgeübt wird, Sozialversicherungsbeiträge. Außerdem kann Mitarbeitern der Zutritt zu einem Messegelände oder einer Baustelle verweigert werden, wenn sie keine A1-Bescheinigung dabei haben. Dadurch können sich Projekte verzögern.

Die Verhandlungen zwischen den EU-Gesetzgebern über die Verordnung 883/2004 zur Koordinierung der europäischen sozialen Sicherungssysteme versprach Besserung – zumindest bei kurzzeitigen dienstlichen Auslandsaufenthalten. Zumindest informell schien ein Deal hinsichtlich der Erleichterung dieser für Unternehmen höchst bürokratischen Hürde in Sicht. Geplant war, dass generell eine Mitnahmepflicht für A1-Formulare in der Verordnung verankert wird, diese jedoch nicht für kurze Dienstreisen gilt.

Das Vorhaben ist jedoch vorerst gescheitert: In seiner letzten Sitzungswoche konnten sich die EU-Parlamentarier nicht auf die Annahme des mit den Mitgliedstaaten ausgehandelten Text einigen. Das Dossier liegt damit zumindest bis Oktober auf Eis. Vorher stehen die Wahlen zum Europäischen Parlament an. Nach der Neu-Konstitution des Plenums und der Zusammensetzung der Ausschüsse werden die neuen Abgeordneten zunächst über die Aufstellung der neuen EU-Kommission beraten. Der Einstieg in fachliche Arbeit wird damit erst Ende diesen Jahres realistisch sein.


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