Eine Neuerung bei der Veröffentlichung von Subventionsempfängern im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sieht der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetzes vor, den das Bundeskabinett jetzt beschlossen hat.
Wenn das begünstigte Unternehmen einer Unternehmensgruppe angehört, soll künftig auch das Mutterunternehmen nebst steuerlichem Identifikationsmerkmal veröffentlicht werden. Zudem sollen weitere Informationen über die jeweilige Fördermaßnahme veröffentlicht werden. Dazu zählen Anfang und Ende der Maßnahme sowie eine Aufschlüsselung von EU- und kofinanzierten Beträgen in der Zweiten Säule. Schließlich sollen die Daten der GAP-Begünstigten in maschinenlesbarer Form veröffentlicht werden müssen.