Wasserhaushaltsgesetz :
Gewässerrandstreifen auf Hangflächen verbreitert
Auf landwirtschaftlichen Flächen mit einer Hangneigung von durchschnittlich mindestens fünf Prozent müssen Gewässerrandstreifen ganzjährig begrünt und fünf Meter breit sein

© Pawelzik
Ist keine ausgeprägte Böschungsoberkante vorhanden, soll die Linie des Mittelwasserstandes maßgeblich sein.
Die obligatorische Einrichtung eines 5 m breiten Gewässerrandstreifens mit ganzjährig begrünter Pflanzendecke auf landwirtschaftlichen Flächen mit einer Hangneigung von durchschnittlich mindestens 5 % wird von den Ländern mitgetragen. In seiner ...
Der Artikel ist nur für Premium-Kunden lesbar

Sie sind noch kein eilbote-Premium-Kunde?
Fordern Sie jetzt Ihren kostenlosen Premium-Testzugang an!
Ihre Vorteile:
- Sofortiger Zugriff auf alle Artikel sowie das Archiv
- Topaktuelle Branchen-Nachrichten
- Drucken und Speichern aller Artikel

Sie sind bereits eilbote-Premium-Kunde?
Melden Sie sich jetzt an, lesen Sie diesen und andere geschützte Artikel und genießen Sie Ihre weiteren Premium-Vorteile!
