Gülle darf auch drinnen bleiben
Erlass zur Güllelagerung in Nordrhein-Westfalen
Gülle darf in landwirtschaftlichen Betrieben Nordrhein- Westfalens weiterhin unterhalb der Stallgebäude gelagert werden. Das bestimmt ein entsprechender Erlass an die nachgeordneten Überwachungs- und Genehmigungsbehörden, mit denen der auch für ...
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